Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Leistungsvereinbarungen zwischen Ascendry UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern. Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Ascendry UG (haftungsbeschränkt), [Adresse], München (nachfolgend „Ascendry"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Ascendry stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Ascendry sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Ascendry oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung. Dazu zählen insbesondere:
- Shopify Development (Theme-Entwicklung, Storefronts, CRO)
- Meta Ads & Performance Marketing (Kampagnenmanagement, Tracking, Skalierung)
- Video Production (Konzept, Dreh, Schnitt)
- Marketing Automation (E-Mail-Flows, CRM-Integration, Reporting)
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden als Zusatzauftrag separat vereinbart und berechnet.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ascendry alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Ascendry und können zu einer Verschiebung von Terminen führen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Leistungen (Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
Projektzahlungen
Bei Projektarbeiten gilt folgende Staffelung, sofern nicht abweichend vereinbart:
- 50 % bei Auftragserteilung
- 50 % bei Abnahme / Projektabschluss
Verzug
Bei Zahlungsverzug ist Ascendry berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (Designs, Codes, Videos, Texte, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ascendry.
Rechteübertragung
Mit vollständiger Zahlung überträgt Ascendry dem Auftraggeber das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck. Eine Übertragung auf Dritte oder eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Ascendry.
Referenzrecht
Ascendry ist berechtigt, realisierte Projekte im eigenen Portfolio und zu Marketingzwecken zu referenzieren, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung besteht.
§ 6 Abnahme und Änderungen
Nach Fertigstellung eines Projekts oder Meilensteins hat der Auftraggeber 14 Tage Zeit zur Abnahme. Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Mängel mitgeteilt, gilt die Leistung als abgenommen.
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen werden ausdrücklich ausgewiesen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden als Zusatzleistung berechnet.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsdaten, Strategien und technische Details — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 8 Haftung
Ascendry haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ascendry nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Werbe- und Kampagnenergebnisse
Ascendry erbringt Marketingleistungen nach bestem Wissen und Können. Zugesagte Ergebnisse (z.B. ROAS, Reichweiten) sind Zielwerte und keine Garantien. Eine Haftung für ausbleibende Werbeerfolge ist ausgeschlossen, sofern Ascendry die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Laufende Leistungen (Retainer)
Retainer-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Projektverträge
Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung. Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt Ascendry zur Abrechnung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie zu einer Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % der verbleibenden Projektsumme.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät.
§ 10 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.